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Notizzettel
 


AGB der BRS Consulting


1. Präambel

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen

BRS-Consulting Hotel Management, im generellen vertreten durch den Inhaber Peter K. H. Schleicher, später (BRS genannt) und dem Auftraggeber (später AG genannt).
Die Vertragschließenden sind übereingekommen, daß BRS den AG  umfassend laut separater
Auftragserteilung beraten und unterstützen soll.
 

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

2.1. Der Auftrag wird schriftlich erteilt.
2.2. Der AG unterrichtet seine Mitarbeiter und (sofern vorhanden) den Betriebsrat bereits vor Beginn
der örtlichen Untersuchungen über die Tätigkeit von BRS.
2.3. Der AG gestattet die kostenlose Benutzung sämtlicher Outlets im Hotel, von Bürokommunikation
wie Telefon, Email, Kopierer, etc.
2.3a Die Fahrtkosten für An und Abfahrt werden mit € 0,69 pro Kilometer vom AG getragen und bezahlt. Die Reisekosten werden dem AG in der ersten und letzten Rechnung berechnet.
Ein Gratisparkplatz für das/die FZ von BRS wird vom AG am Objekt zur Verfügung gestellt.

A) Beratungsauftrag

2.4. Der Auftrag wird nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Unternehmensberatung ausgeführt.
Die Tätigkeit von BRS gliedert sich in Untersuchungen und Besprechungen im Hause des AG, sowie
Ausarbeitungen und Berichterstattungen am Geschäftssitz von BRS.

B) Managementauftrag

2.5. Der Auftrag wird nach allgemein üblichen Grundsätzen des Hotelmanagements ausgeführt.
2.6. Sind Managementaufgaben im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen, sollen aber dennoch wahrgenommen
werden, dann wird BRS den AG darauf hinweisen und die Haftungssituation erläutern. (Siehe 3.4.)
2.7. Entscheidungen, die BRS während seiner operativen Tätigkeit zu treffen hat, werden nach bestem Wissen
zum Wohle  und im Sinne des AG getroffen.
2.8. Der AG bietet BRS eine komplett eingerichtete Struktur in den einzelnen Abteilungen, dies umfasst:
Equipment und Operating Equipment nach Internationalen Standards. Der AG verpflichtet sich bei Aufträgen die eine aktive
Mitarbeit in der day to day Operation verlangen, BRS die dafür benötigten professionellen Mitarbeiter zu stellen. Dienstplan Änderungen
und Einsatzzeiten der Mitarbeiter der trainierten Abteilungen, dürfen von BRS vorgenommen werden.
BRS-Consulting Team Mitglieder sind dem AG nicht Weisungsgebunden. Der Teamleiter des BRS-Consulting ist Ansprechpartner für den AG.
Der Auftrag wird im Vorfeld deffiniert, so sind Änderungen an Struktur und Ausführung des Auftrags ausschließlich mit der Geschäftsleitung
der BRS-Consulting zu klären.

2.9. Der AG stellt ausgebildetes, qualifiziertes Personal für den vollen Umfang des Auftrags zur Verfügung und verpflichtet sich,
bei personaltechnischen Problematiken, die notwendigen Schritte zur Behebung und garantierten Durchführung des Auftrages der BRS
zu unternehmen.
3.0. Bei reinen Teamleistungen und deren Management fällt eine monatliche Provision für das jeweilige Team an.
Die Provisionssätze werden den jeweiligen Anforderungen des Betriebes entsprechend in Rechnung gestellt.
 

3. Haftung

3.1. BRS haftet in keiner Weise für evtl. entstehende Schäden, die während des Auftrags entstehen könnten.
3.2. Ein Schadensersatzanspruch wird komplett ausgeschlossen und ist generell ausgeschlossen!
3.3. Für die Tätigkeit im Rahmen von operativen bzw. Management-Aufgaben ist BRS einem führenden Mitarbeiter des AG
faktisch gleichzusetzen. Seine Entscheidungen sind in diesem Rahmen nicht  versicherbar und nicht versichert.
3.4. Eine private Haftung wird hier ebenfalls ausgeschlossen.
 

4. Schweigepflicht

4.1. BRS verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den AG bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren. Dieser Punkt oder Paragraph, tritt durch Vertragsbruch durch den AG, in jedem Fall und speziell,  bei nicht bezahlten Rechnungen ausser Kraft.
 

5. Zahlungsfristen

5.1 Bei Überschreitung der in einer Rechnung angegebenen Zahlungsfrist von mehr als 5 Wochentagen, ist die BRS-Consulting berechtigt die Arbeit sofort niederzulegen
und so lange Ruhen zu lassen, bis die offenen Rechnungen, als Eingänge auf dem in der Rechnung angebenen Konto von Peter Schleicher gutgeschrieben sind. Im Falle der wiederholten
Überschreitung der in einer Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, ist die BRS-Consulting berechtigt die Arbeit sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist niederzulegen 
und so lange Ruhen zu lassen, bis die offenen Rechnungen und alle weiteren bereits erbrachten Dienstleistungen, in Gänze als Eingänge auf dem in den Rechnungen angebenen Konto
von Peter Schleicher gutgeschrieben sind oder in Bar ausbezahlt werden.
Die vereinbahrten Honorare auf Stunden oder Pauschalbasis fallen weiterhin, wie vertraglich geregelt, auch ohne Einsatz an! Dieser Paragraph/Punkt wird aus dem Grunde der groben
Verletzung der vertraglich geregelten Zahlungsfrist in Kraft treten.
 

6. Leistungsumfang und Honorar und Unterbringung

6.1. Leistungsumfang und Honorar richten sich nach dem in 2.1. fixiertem Auftrag. Sollte sich herausstellen,
dass der ursprüngliche Beratungsumfang überschritten wird/werden muss, wird BRS den AG entsprechend darauf
hinweisen.

6.2 Die tägliche Stundenleistung wird von BRS, bei einem Pauschalhonorar den Auftragsbedürfnissen angepasst.
Sie darf aber 8 Std. täglich nicht überschreiten. Geleistete Zusatzstunden, werden mit € 48,00 pro Stunde in
Rechnung gestellt. Es gelten 5 Tage Wochen oder das Vereinbarte. Feiertage und Deren Wochenenden und Vor und Folgetage, werden mit 100% Zuschlag zum vereinbahrten Honorar vom AG vergütet (bezahlt).
6.2 gilt auch bei Stundenhonorarvereinbarung.

6.3. Sofern keine Pauschale vereinbart worden ist, wird das Stunden Honorar im Voraus berechnet und abgesprochen. Geleistete Zusatzstunden,
werden mit € 48,00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Feiertage und Deren Wochenenden, werden mit 100% Zuschlag zum vereinbahrten Stundenhonorar vom AG vergütet (bezahlt).
6.4. Ggf. anfallende Tagesspesen, Übernachtungsgelder und Fahrtkosten werden gesondert abgerechnet.
Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt BRS vorbehalten.
6.5. Gegen Honorar und Kostenerstattungsansprüche  von BRS kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Honorars.

6.6 Bei verfrühtem Auftragsabbruch durch den AG, wird das bereits bezahlte Honorar nicht rückerstattet. 

6.7 Bei Stornierung durch den AG, eines bereits rechtskräftigen Auftrags, fallen 65% des finanziellen Honorars, gesehen auf das gesamte Auftragsvolumen für den AG an.

6.8 Die Einzel - Unterbringung wärend eines vom AG erteilten Auftrags beinnhaltet freie Kost und  Logis an 7 Tagen der Woche für BRS, in einem Standardgroßen Doppelzimmer des Hotels, 
mit Bad/Dusche/WC Internet und Kabel/SAT TV im Zimmer/in der Wohnung
und freie Kost und Getränke in allen Bereichen des Hotels/Restaurants. Eine Umquartierung des BRS Mitarbeiter wärend eines vom AG erteilten Auftrags, oder wärend einer Verlängerung
des Auftrags ist ausgeschlossen. Sollte eine unerwartete Situation einen außergewöhnlichen Umzug, auch außerhalb des Einsatzobjektes dringend  erfordern, trägt der AG alle damit verbundenen Kosten. Bei einer >>>Außer Haus<<< Unterbringung des BRS Mitarbeiters, beginnt und endet der Arbeitstag beim Verlassen, bzw. Zurückkehren in die Unterkunft.
Sollte ein Mitarbeiter der BRS-Consulting während des Auftrags erkranken, bleibt die Unterkunft und alle zuvor beschriebenen Privilegien,
bis zur Genesung/Reisefähigkeit vollständig erhalten. Sollte ein Mitarbeiter der BRS-Consulting auf Grunde Misstände in der Unterkunft (z. B. mangelnde Heizwärme oder undichte Fenster und Zug o. Ä.) unverschuldet erkranken, bleibt der volle Honoraranspruch über die vertraglich vereinbarten täglichen Stunden erhalten. Weiterhin bleibt die Unterkunft und alle zuvor beschriebenen Privilegien, bis zur Genesung/Reisefähigkeit vollständig erhalten.
6.9 Die Wäsche des BRS-Consulting Mitarbeiters, wird über die gesamte Laufzeit gratis im Hotel gewaschen, oder es wird kostenfrei eine Waschmöglichkeit für Mitarbeiter gestellt.
Bei Unterbringung außer Haus, trägt der AG die Kosten für Wäsche.
 

7. Auflösung des Vertragsverhältnisses

7.1. Das Vertragsverhältnis läuft über den vereinbarten Zeitraum und kann von beiden Vertragsparteien erstmals
zum Ablauf dieser Zeit gekündigt werden.
7.2. Davon unberührt bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund.  
7.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist gegeben, wenn  die Arbeitsverhältnisse unzumutbar sind / werden,
oder das Vertrauensverhältnis zw. AG und BRS so arg erschüttert wird, daß es fortan nicht mehr aufrecht zu halten ist.
Weitere wichtige Gründe sind im Zweifel gerihtlich zu klären. Kündigt die BRS das Vertragsverhältnis / die Vereinbarung aus wichtigem Grund,
fallen 65% des finanziellen Rest - Honorars, gesehen auf das komplette Auftragsvolumen für den AG an.
7.4. Kündigt der AG ohne wichtigen Grund, so behält BRS Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung.
7.5. Ist ein Subunternehmer Teil eines Consulting Teams der BRS-Consulting, ist es Ihm und seiner Firma untersagt,
innerhalb eines Jahres nach Beendigung des BRS-Consulting Auftrags, als Selbstständiger für den Kunden der BRS-Consulting tätig zu werden.
Gleiches gilt für den Auftraggeber. Es ist dem Auftraggeber und damit Kunden der BRS-Consulting untersagt,
Eine Person oder Firma die Teil eines BRS-Consulting war, innerhalb eines Jahres nach Beendigung des BRS-Consulting Auftrags als Subunternehmer anzustellen.
Bei Zuwiederhandlungen seitens des AG, behält sich die BRS-Consulting das Recht vor, 
eine Schadensersatzsumme in Höhe von € 6000,00 gegen den AG zu erheben und einzukassieren.
7.6 Sollte eine Umquartierung wärend eines bestehenden Auftrags oder einer Verlängerung eines bestehenden Auftrags
verlangt werden, darf diese nur im Einverständnis mit BRS verlangt werden. Bei Zuwiederhandlung des AG tritt automatisch Punkt 7.3 in Kraft.

8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

8.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt Österreichisches Recht.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von BRS.
8.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht zur Folge,
daß die gesamten Geschäftsbedingungen oder der gesamte Vertrag zwischen dem AG und  BRS unwirksam sind.
Anstelle etwa unwirksamer Bedingungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
8.3 Der AG akzeptiert mit erfolgter Unterschrift oder schriftlicher Auftragerteilung per Email die AGB der BRS Consulting.

Terms and Conditions:

  1. Preamble

    1.1. These terms and conditions govern the relationship between

    BRS-Consulting Hotel Management, in general represented by Peter K. H. Schleicher (further called BRS) and the client (further called AG).
    The contracting parties have agreed that BRS will provide the contractor with comprehensive information according to the separate Order advice and support.
     

    2. Principles of cooperation

    2.1. The order will be issued in writing.
    2.2. The AG shall inform its employees and (if available) the works council before the start of local investigations on the activities of BRS.
    2.3. The AG allows the free use of all outlets within the environment, from office communication such as telephone, email, copier, etc. That incl. also all F&B outlets.
    2.3 a The travel Expences will be paid with € 0,69 per Km from the AG. Travel expences will be charged within the first and last invoice of the contract / Agreement.

    A) Consultancy contract

    2.4. The contract shall be executed in accordance with the generally accepted principles of corporate consultancy.
    The activities of BRS are divided into examinations and discussions at the AG, as well as
    Developments and reporting at the BRS headquarters.

    B) Management order

    2.5. The order is executed according to general principles of hotel management.
    2.6. If management tasks are not foreseen in the original order, they should nevertheless be perceived
    , Then BRS will point out to the AG and explain the liability situation. (See 3.4.)
    2.7. Decisions that BRS has to make during its operational activities are given to the best of our knowledge
    For the benefit and in the sense of the AG.
    2.8. The company offers BRS a complete set-up in the individual departments, including:
    Equipment and operating equipment according to international standards. The AG commits itself to an active one for orders
    Collaboration in the day to day operation require to ask BRS the necessary professional staff.
    BRS-Consulting Team members are not bound by the AG. The team leader of BRS-Consulting is the contact person for the AG.
    The order is de-refined in advance, changes to the structure and execution of the order are exclusively with the management
    The BRS-Consulting.

    2.9. The AG provides trained, qualified personnel for the full scope of the contract and undertakes to:
    In the case of personnel engineering problems, the necessary steps to remedy and ensure the execution of the order of the BRS to do.


3.0. In the case of pure team services and their management, a monthly commission is charged for the respective team.
The commission rates will be charged according to the respective requirements of the company.

 
3. Liability

3.1. BRS shall in no way be liable for any damage that may occur during the order.
3.2. A claim for damages is excluded.
3.3. BRS is a leading employee of the AG for the activities within the scope of operational and management tasks In fact. Its decisions are not insurable and uninsured in this context.
3.4. Private liability is also excluded.
 

4. Confidentiality

4.1. BRS undertakes not to disclose any facts which are known to the Customer in connection with the activity,
Keep silence.
 

5. Scope of services and fees

5.1. The scope and fee shall be determined in accordance with the terms and conditions set out in 2.1. Fixed order. If it turns out, That the original scope of consulting is / are to be exceeded, BRS shall assign the AG accordingly and point out.

5.2 The daily hourly rate shall be adjusted by BRS, in the case of a flat rate agreement to the requirements of the contract.
However, it may not exceed 8 hours a day.  Additional hours worked, will be charged at € 48.00 per hour in Invoice. 5 days per week are regular. Bank holidays and their weekends and fore/after days will be charged by a suplement of 100% on top of the regular fees.
5.2 shall not apply in the case of hourly accommodation agreement.
5.3. If no flat rate has been agreed, the fee will be charged in advance.
5.4. Possibly. Any overnight expenses, overnight accommodation and travel expenses will be settled separately. BRS reserves the right to choose the means of transport.
5.5. Fees and fees for expenses of BRS may only be with undisputed or legally binding
Established claims. Complaints do not entitle them to withhold.

5.6 In case of early termination of the order by the Customer, the already paid fee shall not be refunded.

5.7 In case of cancellation by the Client, a contract already legally binding, 65% of the financial fee has to be paid by the AG

6. Termination of the contract

6.1. The contractual relationship runs over the agreed period and can be signed by both contracting parties for the first time To terminate this period.
6.2. This is without prejudice to a termination for important reasons. Extra hours will be paid with € 48,00 p. h. On Bank holiday  and their weekends an extra charge of 100% additional to the agreed hourly
fee will be charged from BRS and paid from AG.

 

6.3. Termination for important reasons is given if the employment conditions are unreasonable, Or the trust relationship between AG and BRS is so badly shaken that it can no longer be maintained. Other important reasons are to be clarified in doubt. If the BRS terminates the contractual relationship / agreement for good cause, 65% of the remaining financial fee, as seen in the total order volume for the contractor has to be paid by the AG.
6.4. If the Client does not announce any important reason, BRS shall be entitled to the full agreed or customary remuneration.
6.5. If a subcontractor is part of a consulting team of BRS-Consulting, it is forbidden to him and his company, Within one year after the end of the BRS consulting contract, to work as an independent company for the customer of BRS-Consulting.
The same applies to the client. It is forbidden to the customer and thus to customers of the BRS-Consulting, A person or company that was part of a BRS-Consulting to be a subcontractor within one year after the end of the BRS consulting contract.
In the event of any re-action by the Customer, BRS-Consulting reserves the right,
To collect and collect a compensation sum of € 6000.00 against the Principal.


7. Applicable law and jurisdiction

7.1. Austrian law shall apply to the order, its implementation and the resulting claims.
The place of performance is the place of business of BRS.
7.2. The invalidity of one or more provisions of these terms and conditions shall not result in: That the entire business conditions or the entire contract between the customer and the company are ineffective.
The statutory provisions shall take effect in place of any ineffective conditions.
7.3 The customer accepts the general terms and conditions of the BRS Consulting with the signature or a written application or confirmation of Job/Cntract.

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